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Hotellerie und Gastronomie

Die Hotellerie und die Gastronomie gehören seit Gründung der Kanzlei zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Beratung. Wir beraten unsere Mandanten aus der Hotellerie und der Gastronomie rechtlich und strategisch vom pre-opening bis zum Betreiberwechsel, jeder Bereich der Branche ist uns vertraut. So vielseitig wie die Angebote in der Hotellerie und in der Gastronomie sind, sind auch die rechtlichen Herausforderungen, die im betrieblichen Alltag entstehen. Sie können sich dabei auf unsere langjährige interdisziplinäre Erfahrung in allen Rechtsgebieten verlassen, mit denen die Hotellerie und Gastronomie in Berührung kommen, sei es Arbeitsrecht, Pachtrecht oder auch allgemeine zivilrechtliche Fragen.

Tätigkeitsgebiet

Wir unterstützen Sie in sämtlichen rechtlichen Belangen des Hotel- und Gastronomiebereichs. Hierzu zählen unter anderem:

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht, insbesondere Prüfung und Erstellung von Pacht- oder Mietverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Managementverträgen
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Allgemeines Vertragsrecht, wie z. B. Erstellen und Prüfen von Hotelaufnahmeverträgen oder Verträgen mit Kooperationspartnern aus dem gesamten Hotellerie- und Gastronomiebereich
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen von Gästen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Gästen oder Vertragspartnern
  • Bearbeitung von Gastbeschwerden
  • Rechtliche Begleitung bei Betreiberwechseln
  • Verwaltungsrechtliche Fragen, wie z. B. Fragen des Gaststättenrechts oder Lärmschutzes
  • Inhouse-Schulungen zu den vorgenannten Themen

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen der Hotellerie, Konzerne, Hotelverbände, Hoteliers und Gastronomen. Wir sind Partnerkanzlei des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Berlins.

Adresse

CHT Rechtsanwälte GbR
Potsdamer Straße 58
10785 Berlin

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