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Arbeitsrecht im Überblick

Wir beraten und vertreten überwiegend Arbeitgeber in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts, aber unterstützen auch Arbeitnehmer bei jeglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Qualität unserer Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass wir neben unserer fachlichen Spezialisierung auch branchenspezifische  Kompetenz einsetzen.

Tätigkeitsgebiet

Unsere Erfahrung bringen wir gerne beispielsweise wie folgt ein:

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei individualarbeitsrechtlichen Fragen, z. B. Befristung von Arbeitsverträgen, Geltendmachung von Urlaubsansprüchen, Prüfung von Versetzungsmöglichkeiten
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag)
  • Beratung im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen
  • Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung im Rahmen von Tarifverhandlungen
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten
  • Durchführung von Schulungen

Unsere Schwerpunkte

CHT Rechtsanwälte GbR
Für die Hotellerie

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen der Hotellerie, Konzerne, Hotelverbände, Hoteliers und Gastronomen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeitsrechts.

Mehr erfahren

Unser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen sowie sonstiger personalrechtlicher Dokumente
  • Überprüfung unternehmensinterner Prozesse auf rechtliche Risiken und tatsächliche Umsetzbarkeit
  • Begleitung von Ausgliederungsprozessen
  • Beratung im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen
  • Erstellen von Abmahnungen
  • Beratung und Begleitung in Trennungssituationen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung
  • Erstellen von rechtssicheren Kündigungen
  • Erstellen und Überprüfen von Betriebsvereinbarungen sowie Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Begleitung von Tarifvertragsverhandlungen
  • Durchführung von Schulungen
Für Arbeitgeber

Wir beraten und unterstützen Arbeitgeber in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Hierbei legen wir die Priorität darauf, Konfliktsituationen durch Definition klarer Regelungen und Aufstellung handhabbarer Prozesse bereits im Vorfeld zu vermeiden. Die langjährige Bindung zu vielen unserer Mandanten ist dabei ein wesentlicher Baustein für eine umfassende und „maßgeschneiderte“ Beratung.

Mehr erfahren

Unser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen sowie sonstiger personalrechtlicher Dokumente
  • Überprüfung unternehmensinterner Prozesse auf rechtliche Risiken und tatsächliche Umsetzbarkeit
  • Begleitung von Ausgliederungsprozessen
  • Erstellen von Abmahnungen
  • Beratung und Begleitung in Trennungssituationen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung
  • Erstellen von rechtssicheren Kündigungen
  • Erstellen und Überprüfen von Betriebsvereinbarungen sowie Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen
Für Arbeitnehmer

Wir beraten und unterstützen Arbeitnehmer– ausgenommen aus der Hotellerie und Gastronomie – bei sämtlichen Fragestellungen, welche sich im Laufe eines Arbeitslebens ergeben.

Mehr erfahren

Unser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Überprüfung von Arbeitsverträgen und Beratung bei Vertragsanpassungen
  • Überprüfung von Abmahnungen / Durchsetzung der Entfernung aus der Personalakte
  • Überprüfung von Aufhebungsverträgen
  • Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
  • Überprüfung / Erstellung von Zeugnissen

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berlin@cht-legal.com

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+49 (0)30 2000589-0

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